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Hinweisgeber
System 

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Regelungen hat für uns einen hohen Stellenwert, deshalb liegt es unserem Interesse Verstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Über unser Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, uns rechtswidrige Handlungen und Verstöße zu melden.

Allgemeines

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist, Personen eine einfache Möglichkeit zu geben, um Verstöße zu melden. Gleichzeitig soll der oder die Hinweisgebende vor Benachteiligung durch die Weitergabe von Hinweisen geschützt werden.

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Interne Meldestelle

Wenn Sie Grund zur Annahme auf ein mögliches Fehlverhalten oder begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen bei sumja GmbH beobachtet haben, können Sie wie folgt Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen:

 

  • Telefonisch:
    0912318248-3000

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Ablauf des Prozesses

Nach Eingang des Hinweises erhalten Sie binnen 7 Tagen eine Bestätigung und können innerhalb von 3 Monaten mit einer Antwort rechnen. Diese Fristen sind in der EU-Richtlinie zum Whistleblowing festgelegt. Zwischenzeitlich wird der Vorfall gemäß § 17 HinSchG geprüft und entsprechende Maßnahmen getroffen.

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Anonymität und Vertraulichkeit

sumja behandelt die Informationen der Hinweisgebenden sowie sonstig in der Meldung genannter Personen vertraulich und schützt Ihre Identität, sodass sie zu keiner Zeit preisgegeben wird. Um Ihre Anonymität zu wahren, sollten Hinweisgebende bei ihrer Meldung auf jegliche Angaben verzichten, die auf ihre Identität schließen lassen.

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Externe Meldestellen

Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes haben Sie die Möglichkeit sich an externe Meldestellen zu wenden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass interne Meldungen umgehend bearbeitet und entsprechende Maßnahmen zügig getroffen werden können.

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